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Was ist die Aufgabe eines Brandschutzhelfers?Der Brandschutzhelfer hat die Aufgabe, im Ernstfall die Erstmaßnahmen zur Brandbekämpfung einzuleiten und die Mitarbeiter über den Notfall zu informieren. Er unterstützt bei der Evakuierung des Gebäudes, löscht kleinere Brände mit geeigneten Löschmitteln und leitet die Rettungsmaßnahmen ein. Dabei behält er stets einen kühlen Kopf und sorgt für eine geordnete Durchführung der erforderlichen Maßnahmen.
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Wofür sollte man Brandschutzhelfer*innen ausbilden?Ein Brandschutzhelfer*innen hat eine wichtige Rolle im Unternehmen, welche dafür verantwortlich ist, im Falle eines Brandes oder einer Feuergefahr, schnell und effektiv zu handeln. Die geschulten Personen spielen eine entscheidende Rolle - u.a. bei der Sicherheit am Arbeitsplatz. Zu jeder Zeit kann sich in verschiedensten Bereichen ein Brand entwickeln und für ein Unternehmen, einen erheblichen Sach- und Personenschaden verursachen. Ausgebildete Brandschutzhelfer*innen wirken dem entgegen und leiten effektive Löschversuche ein. In der Vergangenheit hat sich die Relevanz von Brandschutzhelfer*innen deutlich gezeigt, von ca. 320. 000 Entstehungsbränden konnten 78% durch den Einsatz von Feuerlöschern vor dem Eintreffen der Feuerwehr gelöscht werden.
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Welche rechtlichen Vorgaben gibt es im Bezug auf Brandschutzhelfer?,,Die Ausbildung von Brandschutzhelfern'' werden in der Information der DGUV 205-023 vorgegeben. Eine weitere Vorgabe ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, hierbei geht es vorrangig um die ,,Maßnahmen gegen Brände''.
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Wie viele Brandschutzhelfer*innen benötigt mein Unternehmen?Laut DGUV Information 205-023 sind Brandschutzhelfer für jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Nach ASR A2.2 gilt für Betriebe mit normaler Brandgefährdung ein Anteil von 5% der Beschäftigten als ausreichend. Die genaue Anzahl an notwendigen Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Durch Urlaube, Krankheit oder Schichtbetrieb wird meist eine höhere Anzahl an ausgebildeten Brandschutzhelfer*innen benötigt. Ebenso der Besucherbetrieb muss hier beachtet werden. Wir empfehlen 10 % der Personalanzahl ausbilden zu lassen.
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Muss eine durchgeführte Ausbildung aufgefrischt werden?Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z.B. sein: • eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z.B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers. • neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben. • Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern.
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Was muss bei einer Schulung zur Verfügung gestellt werden?Alle benötigten Materialien bringen wir mit, sowohl für die theoretische, als auch für die praktische Ausbildung. Ein geeigneter Schulungsraum für die entsprechende Anzahl an Teilnehmern sollte vorhanden sein, ebenso eine Präsentationsmöglichkeit. Für die praktische Ausbildung benötigen wir eine Freifläche von ca. 20m², welche zu Ihrem Grundstück gehört. Der Untergrund sollte nicht brennbar sein.
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Was sind die Folgen, wenn zu wenig oder gar keine Brandschutzhelfer ausgebildet sind?Bei Eintreffen einer solchen Situation, verletzt der Verantwortliche eines Unternehmens (meistens der Geschäftsführer) gegen behördliche und gesetzliche Auflagen. Sollte durch einen Sachverständigen eine Obliegensheitspflichtverletzung festgestellt werden, kann die Versicherung die Leistungen kürzen.
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Gibt es Unterschiede zwischen Brandschutz- und Evakuierungshelfern?Ja! Ein Brandschutzhelfer benötigt eine qualifizierte Ausbildung, wobei an Evakuierungshelfer lediglich eine Einweisung in Ihren Bereich gefordert ist. Die Aufgabe eines Brandschutzhelfers ist primär die Brandbekämpfung von Entstehungsbränden, nachfolgend erst die Evakuierung von Personen. Der Evakuierungshelfer ist in erster Linie für die schnelle und sichere Räumung verschiedener Bereiche zuständig. Die beiden Aufgabengebiete liegen sehr nah beieinander, wobei es nicht zu empfehlen ist, beide Aufgaben durch eine Person durchführen zu lassen. Als Folge kann die Qualität der Durchführung vermindert sein.
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